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Die Rolle der GKV in Baden-Württemberg

Partner für Selbsthilfe

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe ist ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung in Deutschland – und sie wird maßgeblich von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterstützt. In Baden-Württemberg engagieren sich die Krankenkassen seit vielen Jahren aktiv für die Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfe. Ihr Beitrag ist dabei nicht nur finanzieller Natur – sie leisten auch ideelle, organisatorische und infrastrukturelle Unterstützung.

Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung

Die Basis für das Engagement der GKV bildet § 20h SGB V. Dieser verpflichtet die Krankenkassen, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe zu fördern – und das nicht nur im Sinne der Finanzierung, sondern auch mit dem Ziel einer praxisnahen, patientenorientierten Versorgung. Für das Jahr 2025 beträgt der gesetzlich festgelegte Orientierungswert für die Selbsthilfeförderung 1,36 Euro pro Versicherten​.

Struktur der Förderung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Selbsthilfeförderung klar strukturiert. Sie unterteilt sich in drei Ebenen:

  1. Landesorganisationen der Selbsthilfe (40 %)

  2. Selbsthilfekontaktstellen (30 %)

  3. Regionale Selbsthilfegruppen (30 %)

Diese Mittelverteilung ermöglicht eine bedarfsgerechte Unterstützung auf allen Ebenen – von der Einzelgruppe vor Ort bis hin zur landesweiten Interessenvertretung​.

Die Fördermittel für das Jahr 2025 belaufen sich auf insgesamt über 7,8 Millionen Euro. Davon entfallen über 2,5 Millionen Euro auf die regionale Pauschalförderung für Gruppen in den 14 Selbsthilferegionen des Landes​.

Vielfalt der Krankenkassen – vereint in der Förderung

Die GKV-Gemeinschaftsförderung ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher Krankenkassenarten: AOK, Ersatzkassen (vdek), BKK, IKK, Knappschaft und SVLFG. Gemeinsam fördern sie rund 1.500 Selbsthilfegruppen und zahlreiche Landesorganisationen in Baden-Württemberg​.

Die Krankenkassen bringen dabei jeweils ihre besondere Perspektive ein – von der wohnortnahen Versorgung (AOK), über branchenspezifisches Wissen (BKK, IKK), bis hin zur spezialisierten Betreuung bestimmter Berufsgruppen (SVLFG). So wird sichergestellt, dass auch die Besonderheiten einzelner Regionen und Zielgruppen berücksichtigt werden.

Leitfaden und Verfahren – transparent und praxisnah

Die Förderung erfolgt auf Basis eines bundesweit gültigen Leitfadens zur Selbsthilfeförderung, der unter Mitwirkung von Selbsthilfevertretungen erarbeitet wurde. Dieser regelt u. a. die Antragsstellung, Kriterien für die Förderfähigkeit und das Verhältnis von Pauschal- zu Projektförderung​.

Seit 2020 gilt: 70 % der Mittel fließen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung (z. B. für laufende Gruppenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit oder Schulungen), 30 % stehen für projektbezogene Maßnahmen zur Verfügung.

Fazit: Eine stabile Säule für die Selbsthilfe

Die GKV in Baden-Württemberg stellt nicht nur Mittel bereit, sondern begreift sich als aktiver Partner der Selbsthilfe. Ihre Unterstützung ist verlässlich, strukturiert und auf die Stärkung von Betroffenen ausgelegt. In einer Zeit, in der Selbsthilfegruppen einen immer größeren Beitrag zur gesundheitlichen und sozialen Stabilität leisten, ist dieses Engagement unverzichtbar.

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung durch die GKV in Baden-Württemberg gibt es unter:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de