Zum Inhalt springen

Hauptmenü

Änderungen der Förderunterlagen BW 2025 vs. 2026

Wir haben die Merkblätter und Antragsformulare der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg für die Pauschalförderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe analysiert und die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Formale Basis und Fristen

  • Leitfaden-Grundlage: Das Merkblatt 2026 referenziert erstmals die Fassung des GKV-Leitfadens vom 16. Juni 2025. Die 2025er Unterlagen basierten noch auf der Fassung von 2022.
  • Posteingang: Im Merkblatt 2026 (S. 2) wurde klargestellt: „Dabei ist der Eingangsstempel der GKV-Gemeinschaftsförderung maßgeblich.“ Eine rechtzeitige Absendung reicht also nicht aus; der Antrag muss bis zum 31.03. physisch vorliegen.

Bankverbindung & Kontoführung (Kritische Änderung)

In den Allgemeinen Nebenbestimmungen (Punkt 3a) findet sich eine der wichtigsten Änderungen für die kommenden Monate:

  • 2025: Sparkonten wurden als Ausnahme noch allgemein akzeptiert.
  • 2026: „Sparkonten werden nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 akzeptiert.“
  • Konsequenz: Gruppen, die bisher ein Sparkonto nutzen, müssen im Laufe des Jahres 2026 zwingend auf ein Girokonto (oder ein entsprechendes Unterkonto mit zwei Verfügungsberechtigten) umstellen.

Digitale Selbsthilfe & Datenschutz

Die Anforderungen an die Dokumentation digitaler Arbeit wurden im Antrag 2026 deutlich verschärft:

  • Virtuelle Gründung: Wenn eine Gruppe virtuell gegründet wurde, muss nun nachgewiesen werden, dass Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind (Merkblatt 2026, S. 1).
  • Antragserklärung (S. 6): In der „Abschließenden Erklärung“ müssen Gruppenleiter nun explizit per Unterschrift bestätigen, dass „der Datenschutz und die Datensicherheit bei digitalen Anwendungen und Angeboten gewährleistet sind.“
  • Hardware: Webcams und Headsets werden nun explizit als förderfähig für die Gruppenleitung und Stellvertretung aufgeführt (Merkblatt 2026, S. 5).

Erweiterter Katalog der förderfähigen Ausgaben

Im Vergleich der Kostenstellen (Punkt 4 im Antrag) gibt es 2026 präzisere Definitionen:

Verwaltungskosten & Wissensmanagement

  • Präzisierung: Wissensmanagement umfasst nun explizit „indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher“ sowie „digitale Schulungstools“.
  • IT-Sicherheit: Kosten für „Antivirenschutz-Programme“ und „Sachkosten zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen“ werden 2026 ausdrücklich unter Punkt 4.3 genannt.

Öffentlichkeitsarbeit

Dieser Bereich wurde massiv modernisiert. Förderfähig sind nun auch:

  • Regelmäßige Videos oder Podcasts.
  • Aufwendungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit (z. B. Audiodeskription oder Untertitel).
  • Kosten für die Verteilung digitaler Inhalte.
  • Hinweis: Die Kosten für Plakate werden weiterhin nur „anteilig“ berücksichtigt.

Neutralität und Unabhängigkeit (Transparenz)

In den Nebenbestimmungen (Punkt 17) wurde der Kreis der kritischen Industrien erweitert:

  • Erweiterung: Neben Pharma- und Medizinprodukteherstellern werden nun explizit die „(E)-Tabakprodukt-, Alkohol- und Glücksspielindustrie“ genannt.
  • Transparenzgebot: Jegliche Unterstützung durch diese Industrien muss „transparent gestaltet werden“. Eine Vermischung von Selbsthilfe-Information und Werbung ist untersagt.

Umgang mit Anlagegütern (Inventarisierung)

Das Merkblatt 2026 (S. 5) enthält eine neue Regelung für Anschaffungen über 800 Euro:

  • Bindungsfrist: Fördermittelempfänger dürfen über erworbene Gegenstände (z. B. Laptops) nicht vor Ablauf von vier Jahren anderweitig verfügen.
  • Auflösung der Gruppe: Bei Auflösung müssen Anlagegüter veräußert werden. Die Erlöse sind zusammen mit den Restmitteln an die GKV-Gemeinschaftsförderung BW zurückzuzahlen.

Zusammenfassung der wichtigsten To-Dos für 2026

  1. Girokonto prüfen: Falls noch ein Sparkonto existiert, planen Sie die Umstellung bis Ende 2026.
  2. Datenschutz-Check: Prüfen Sie Ihre Videokonferenz-Tools (z. B. Zoom-Einstellungen) vor der Unterschrift des Antrags.
  3. Barrierefreiheit nutzen: Beantragen Sie Mittel für Untertitel oder barrierefreie PDFs, falls Sie digitale Öffentlichkeitsarbeit leisten.
  4. Hardware-Bedarf: Prüfen Sie, ob Gruppenleitung oder Stellvertreter neue Headsets/Webcams für die digitale Arbeit benötigen.

Dieser Vergleich dient der Orientierung. Maßgeblich sind stets die aktuellen Antragsformulare der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg.