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Finanzierung

Gemeinschaftliche Selbsthilfe mit Gesundheitsbezug in Baden-Württemberg

Hinweis: Dieser Text basiert auf Informationen der GKV in Baden-Württemberg und stellt eine redaktionell bearbeitete Zusammenfassung dar. Wir können weder rechtlich dazu beraten, noch können wir die Aktualität gewährleisten - auch wenn wir darum bemüht sind. Die stets aktuell gültigen Informationen befinden sich auf der Website der GKV BW.

Wenn du eine Selbsthilfegruppe gründen möchtest, solltest du von Anfang an insbesondere diese Punkte bezüglich Finanzierung beachten:

Eigenes Konto einrichten

Deine Gruppe braucht ein eigenes Konto, das ausschließlich für die Zwecke der Selbsthilfegruppe verwendet wird. Das kann ein Treuhandkonto eines Mitglieds, ein Unterkonto eines bestehenden Girokontos oder ein Konto als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein​.

Antrag auf Förderung

Du kannst Fördermittel von den gesetzlichen Krankenkassen beantragen. Dafür gibt es die Pauschalförderung für regelmäßige Gruppenaktivitäten und die Projektförderung für besondere Aktionen​​

Bei der Pauschalförderung gibt es Förderanträge bis 799 EUR (i.d.R. für kleine Gruppen oder bei Gruppengründung) und Förderanträge ab 800 EUR (i.d.R. für etablierte Gruppen - jedoch mit mehr Nachweispflichten).

Die Antragsfrist für die Pauschalförderung ist 31. März eines Jahres (bei Neugründungen bis 31. Oktober)​.

Fördervoraussetzungen

Deine Gruppe muss unter anderem:

  • mindestens sechs Mitglieder haben,

  • regelmäßig Treffen anbieten,

  • offen für neue Mitglieder sein,

  • ehrenamtlich und nicht unter professioneller Leitung (z. B. von Ärzt*innen) arbeiten,

  • ein Gründungstreffen protokollieren​​.

Verwendungsnachweis

Nach Erhalt von Fördermitteln musst du belegen, wie das Geld verwendet wurde. Bei Förderbeträgen bis 799 Euro reicht eine einfache Verwendungsbestätigung, bei Beträgen ab 800 Euro ist ein Tätigkeitsbericht erforderlich​​.

Aufbewahrungspflicht

Alle Unterlagen zu Einnahmen und Ausgaben müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden​​.

Ansprechpartner*innen für Fragen

Weitere Beratung und UnterstützungDie Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg unterstützen dich bei der Gründung, Antragstellung und Organisation​​.